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  • Fördermittel für den Ankauf von GPS-Sendern für Schafe und Ziegen

    Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung unterstützen GPS-Systeme die Herdenkontrolle für Schafe und Ziegen bei der Almbewirtschaftung. Das Agrarreferat des Landes Kärnten führt die Förderaktion weiter und übernimmt bis zu 80 % der Anschaffungskosten von GPS-Systemen.

    Almbewirtschaftung mit Schafen und Ziegen

    Ziel dieser Unterstützungsaktion ist eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Beweidung von Almen mit Schafen und Ziegen unter schwieriger werdenden Bedingungen. Die moderne GPS-Technologie soll als hilfreiches Zusatzinstrument zur Ortung der Tiere dienen, ins besonders dann, wenn es zu Beunruhigung oder Störungen in der Herde gekommen ist. Über Smartphone, Tablet oder Computer lässt sich die exakte Position der Tiere ganz einfach feststellen und erleichtert damit die regelmäßige Tierkontrolle. Das aufwändige Suchen und Beobachten der Tiere auf der Alm wird dadurch wesentlich vereinfacht.

    Tierkontrolle wird einfacher

    Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen keinesfalls ersetzen. Eine entsprechende Tierkontrolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwendige Suche wegfällt. Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem bis zu doppelt so hohem Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein bis zwei Stunden möglich.

    Bis zu 80 % der Anschaffungskosten gefördert

    Das Agrarreferat des Landes Kärnten fördert den Ankauf von GPS-Halsbandsendern mit 80 % der Neuanschaffungskosten bzw. mit max. 80 € pro Stück. Der Ankauf der Sender muss im Jahr 2024 erfolgen. Pro Betrieb wird der Ankauf von max. 3 Stück/Betrieb gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt:
    ▪ für die ersten 10 förderfähigen Tiere: ein GPS System

    ▪ zwischen 11 bis 30 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS System

    ▪ zwischen 31 bis 50 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS System

    Förderfähig sind weibliche Schafe/Ziegen ab einem Jahr, gemolken oder nicht gemolken. Die Tiere müssen mindestens 60 Tage/Jahr auf der Alm gehalten werden. Als Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten bewirtschaften. Als Gebietskulisse kommen Almen in und außerhalb Kärntens infrage. GPS-Halsbandsender werden von unterschiedlichen Firmen angeboten und sind im Fachhandel erhältlich.

     

    Antragstellung

    Eine Antragsstellung ist ab dem 15. Juli 2024 (Stichtag Almauftriebsliste) möglich, die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen. Das ausgefüllte Antragsformular inklusive Almauftriebsliste und Rechnungsbelege (Rechnung lautend auf den/die Betriebsführer(in), Überweisungsbestätigung, bzw. Buchungsbeleg) sind bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen bis längstens 31. Oktober 2024 einzureichen.

    Das Antragsformular kann auf der Homepage der LK Kärnten unter https://ktn.lko.at/downloads, dem Kärntner Almwirtschaftsverein unter https://www.almwirtschaft-ktn.at/downloads-links/ oder auf der Homepage des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Kärnten https://www.schafe-ziegen-kärnten.at/downloads/

    abgerufen werden. Auskünfte über den Ankauf der Geräte und zur Antragseinreichung können im Referat 4, Tierische Produktion und Bauen in der LK Kärnten unter Tel.: 0463/5850-1523 eingeholt werden.

    25.04.2024
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